Häufig gestellte Frage

Arbeitsunfähigkeit

Zuletzt aktualisiert vor 11 Monaten

Arbeitsunfähigkeit (AU)

Irgendwann erwischt es jeden – man wird krank (arbeitsunfähig). In diesem Fall ist einiges zu beachten:

Die Krankmeldung ist vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und erfolgt in Teams, T-Mühle > Allgemein, AU-Meldung, über das Formular Online AU-Meldung. Nach Versand der Online-Meldung wird die Personalabteilung über die Abwesenheit informiert. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per Teams dient als Nachweis, dass die Krankmeldung rechtzeitig und korrekt in der Personalabteilung eingegangen ist. Alternativ kann die AU per Mail an personal@spe-muehle.de geschickt werden. Die Krankmeldung wird automatisiert vor Arbeitsbeginn an deine Einrichtungsleitung weitergeleitet. Notfalls ist eine Krankmeldung auch telefonisch bei der Personalabteilung unter 02103 / 78924-90 möglich (Das Aufsprechen auf den Anrufbeantworter genügt, die Krankmeldung kann in diesem Fall aber nicht automatisiert an deine Einrichtungsleitung weitergeleitet werden).
 
Die Arbeitsunfähigkeit ist für jeden Fehltag anzuzeigen, es ist aber möglich, sich bereits am Anfang für mehrere Tage abzumelden.
Eine Meldung in der eigenen Abteilung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, hilft aber den Abteilungsleitungen und KollegInnen bei der Tagesplanung. 

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Personalabteilung spätestens am ersten (eigentlichen) Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden (am vierten Tag). Der AU-Abruf bei den Krankenkassen erfolgt automatisch.

Arbeitsunfähigkeiten – auch kurze – haben eine Menge rechtliche Folgen auch außerhalb des Arbeitsvertrags. Bitte daher unbedingt auch die weiteren Erläuterungen zur AU-Bescheinigung, AU im Urlaub, AU des Kindes etc. lesen!


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