Häufig gestellte Frage
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zuletzt aktualisiert vor 11 Monaten
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Bei einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit muss eine AU-Bescheinigung eines Arztes vorliegen. Die Krankenkasse erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form, die von uns als Arbeitgeber bei dieser abgerufen wird. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Der Stand der AU-Meldung kann in Personio eingesehen werden.
Nach ca. 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung und der Bezug von Krankengeld beginnt. Dabei muss die Arbeitsunfähigkeit nicht zusammenhängend sein – es genügen 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres. Nähert sich ein Arbeitnehmer der 6-Wochen-Grenze innerhalb eines Jahres wird die Krankenkasse nach einer eventuellen Zusammenrechnung von Zeiträumen befragt.
Da in den zurückgemeldeten eAUs der Krankenkassen keine Hinweise auf die Erkrankung zu finden sind, muss der Arbeitgeber im Zweifel vom Bezug von Krankengeld ausgehen und die Gehaltszahlungen mindestens bis zur Klärung mit der Krankenkasse einstellen. Ein Zuschuss zum Krankengeld wird in dieser Zeit ebenfalls nicht gezahlt, da hierfür die Rückmeldung der Krankenkasse vorliegen muss.
