Häufig gestellte Frage

Krankengeld

Zuletzt aktualisiert vor 11 Monaten

Krankengeld

Gesetzlich Krankenversicherte haben in der Regel einen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Gehaltszahlung verpflichtet ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist oder sich in Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt befinden.

Du erhältst 70 Prozent Deines Bruttogehalts, maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Krankengeld – als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang.

Wichtig: Der Zeitraum muss nicht zusammenhängend sein. Bei einer Erkrankung aufgrund derselben Ursache (Fortsetzungserkrankung) werden auch kürzere Zeiträume innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab dem ersten Krankheitstag zusammengezählt. Genaue Informationen erteilt die Krankenkasse. Mitarbeiter, bei denen die Gehaltszahlung eingestellt wird, erhalten hierüber rechtzeitig eine Information.

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