Häufig gestellte Frage

Arbeitsunfall / Wegeunfall

Zuletzt aktualisiert vor 11 Monaten

Arbeitsunfall / Wegeunfall

Der Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall) ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet. Arbeitsunfälle sind nicht über die eigene Krankenkasse, sondern über die Berufsgenossenschaft versichert. Bei Arbeitsunfällen ist wie folgt vorzugehen:

  1. Wenn eine dringende medizinische Versorgung notwendig ist, ist der Rettungsdienst zu informieren. Ist ein normaler Arztbesuch ausreichend, ist zunächst der sog. Durchgangsarzt zu konsultieren. In Hilden sind dies folgende Ärzte:
  • ZAC Hilden, Walderstr. 38, 40724 Hilden
  • St. Josef Krankenhaus, Walderstr. 34-38, 40724 Hilden
  • Dr. Fartash, Bahnhofsallee 20, 40721 Hilden

Dem Arzt ist auf jeden Fall mitzuteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

2. Der Unfall ist im Verbandbuch der Einrichtung einzutragen. In diesem ist der Unfall zu dokumentieren. Anschließend muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die unverzüglich an die Personalabteilung weitergeleitet wird. Diese nimmt dann mit der Berufsgenossenschaft Kontakt auf.

Wenn ein Arbeitnehmer auf direktem Weg von Zuhause zu seiner Arbeit (oder umgekehrt) einen Unfall hat, so wird dieser als „Wegeunfall“ bezeichnet und es muss eine Unfallanzeige stattfinden. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt und gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versichert. Der Arbeitnehmer darf auf diesem Weg keine privaten Tätigkeiten verrichten.

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